In der Regel sollten Zählerschränke immer auf dem neusten Stand der Technik gehalten werden. In der Praxis geschieht das jedoch meistens nicht. Wird die bestehende Hausinstallation durch eine Wallbox oder eine PV-Anlage erweitert muss der Zählerschrank im Falle einer „Umnutzung“, sofern dieser vor 2019 installiert wurde, für den Betrieb einer PV Anlage (>800W) oder Ladeeinrichtung (>11kW) entweder angepasst oder erneuert werden.
Niemand außer ein eingetragener Elektromeister/ Elektrofachfirma Ihres Energieversorgers darf einen Zählerschrank anschließen. Nur so ist die Sicherheit im Umgang mit den anspruchsvollen Elektroinstallationen und das gefahrlose und störungsfreie Funktionieren des Geräts gewährleistet.